11 Apr 2023

Strafbare Körperverletzung beim Sport?

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Ob im Verein oder mit Freunden im Park – Sporttreiben an sich und vor allem Mannschaftssportarten sind so beliebt wie nie.

Dabei kann es leider immer wieder zu leichten oder schwereren Verletzungen durch Fouls kommen.

In den seltensten Fällen stellt sich der Foulende die Frage: Habe ich mich jetzt strafbar gemacht? Komme ich durch das Foul mit dem Gesetz in Konflikt?

Diese Frage wäre aber durchaus nicht abwegig und ergibt sich sowohl beim Mannschafts- als auch beim Einzelsport.

Bei der Beantwortung der Frage muss nach der jeweiligen Sportart unterschieden werden:

1. Kampfsportarten

In diese Kategorie gehören sowohl die klassischen Kampfsportarten wie Boxen und Ringen, aber auch die meisten Mannschaftssportarten wie Fussball, Handball oder Eishockey, die vom Kampf „Mann gegen Mann“ geprägt sind.

Grundsätzlich gilt, dass fahrlässige Körperverletzungen oder selbst fahrlässige Tötungen nicht strafbar sind, wenn diese trotz Einhaltung der Spielregeln geschehen sind. Stellenweise wird sogar davon ausgegangen, dass auch leichte, sporttypische Regelverletzungen nicht strafbar sind, auch wenn diese zu einer Körperverletzung oder gar zum Tod des Gegenspielers führen. Handelt es sich dagegen bei dem Foul um einen groben regelwidrigen Verstoß mit erheblichem Risiko für Leib und Leben des anderen, wird die Strafbarkeit des Täters grundsätzlich angenommen und kann nur im Einzelfall wieder entfallen.

2. Individualsportarten

Unter Individualsportarten versteht man solche, welche nebeneinander durchgeführt werden, wie z. B. Laufen oder Skifahren. Im Rahmen einer solchen Sportart kommt eine Strafbarkeit des Täters dann in Betracht, wenn dieser einen anderen durch eine Handlung verletzt, die ihm subjektiv vorwerfbar ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn gegen aufgestellte Regeln verstoßen wird.

Bei der Beurteilung, wann eine fahrlässige Körperverletzung oder eine subjektive Zurechnung vorliegen und somit strafrechtliche Fragen den ausgeübten Sport berühren, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

 

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